Leasing – Nutzung von Investitionsgüter auf Zeit

Leasing erlaubt es, Investitionsgüter wie Autos, Maschinen und Computer ohne den Einsatz von Eigenkapital in vollem Umgang zu nutzen. Ein Leasing-Anbieter kauft die Investitionsgüter ein und stellt sie einem Leasing-Nehmer für eine bestimmte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Dieser finanziert die Transaktion über monatliche Raten, deren Höhe über die gesamte Laufzeit des Leasing Verhältnisses festgeschrieben wird. Der Leasing-Nehmer kann die Raten nun mit den geleasten Objekten erwirtschaften, so dass er kein Eigenkapital in das Leasing-Verhältnis mit einbringen muss.

Diese Praxis bietet dem Leasing-Nehmer bedeutende Vorteile für die Unternehmensbilanz, denn die Investitionsgüter werden auf Seiten des Leasing-Gebers bilanziert und schmälern demzufolge in keiner Weise seine Aktiva. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass die Leasing-Raten in vollem Maß auf die Steuerzahlungen angerechnet werden, was oftmals wesentlich günstiger ist als die Investitionsgüter über Jahre hinweg zu einem Teil abschreiben zu lassen. Für ertragsstarke Unternehmen können aus kurzen Vertragslaufzeiten und niedrigen Restwerten resultierende hohe Leasing-Raten besonders sinnvoll sein. Durch umfassende Dienstleistungen rund um das Leasing können Unternehmen Effizienzsteigerungen wie beim Outsorcing mit einkalkulieren.

Leasing-Verträge können sowohl mit Banken als auch mit Herstellern und spezialisierten Leasing-Anbietern abgeschlossen werden. In vielen Fällen ist es sinnvoller, sich an ein spezialisiertes Leasing-Unternehmen zu wenden, da im Falle von Leasing-Verhältnissen mit Banken die Finanzierungsbeträge meist auf den Kreditrahmen angerechnet werden. Neben Autos, Maschinen und IT-Produkten können auch Flugzeuge, Schiffe und Immobilien geleast werden. Bei der Gestaltung von Leasing-Verträgen gibt es viel Spielraum, beispielsweise bezüglich der Laufzeit. Es besteht die Möglichkeit, sowohl Verträge auf Teilamortisations- als auch auf Vollamortisationsbasis abzuschließen. Die laufenden Kosten für den einwandfreien Betrieb der geleasten Objekte liegen beim Leasing-Nehmer, während die Nutzung des nach Ablauf der Vertragslaufzeit verbleibenden Restwertes der Objekte auf Seiten des Leasing-Anbieters verbleibt.

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Allgemein.

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